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AIXAM – Das Leichtauto!

 

Leichtauto, Leichtkraftfahrzeug, Mopedauto, Minicar oder Microcar: Viele Namen kursieren im Netz für unsere Leichtautos. Doch unabhängig vom verwendeten Namen handelt es sich um ein und denselben Fahrzeugtyp. Gemäß der offiziellen Definition der Fahrzeugkategorie L6e handelt es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit geschlossenem Fahrgastraum, das für die Beförderung von maximal 2 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt ist.

Welche Pflichten hat der Fahrer eines Autos ohne Führerschein auf der Straße?

Wie alle Fahrzeuge auf unseren Straßen unterliegen Leichtautos bestimmten Regeln.

1. Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer muss der Fahrer die Straßenverkehrsregeln einhalten. Im Falle eines Verstoßes drohen Konsequenzen für den Führerschein.
2. Es ist verboten, auf Schnellstraßen und Autobahnen zu fahren.
3. Er muss die zulässige Höchstgeschiwndigkei von 45 km/h eingehalten werden.
4. Der Fahrer kann in seinem Leichtauto nur einen Passagier befördern.
5. Selbstverständlich muss jeder an Bord eines Leichtautos angeschnallt sein.
6. Kinder unter 12 Jahren (oder unter 1,50 m groß) unterliegen denselben Vorschriften, wie in einem PKW.

Welchen Führerschein benötige ich für ein Leichtauto?

1. Ab 15 Jahren ist das Fahren eines Leichtautos in Deutschland mit der Führerscheinklasse AM erlaubt Mehr Informationen dazu finden Sie hier
2. Leichtautos sind vom TÜV und AU ausgenommen (je nach Ausführung).
3. Regelmäßige Wartung des Fahrzeugs sind Voraussetzung für die Garantie und für den sicheren Umgang im Straßenverkehr.
4. Unverzichtbar: Der Fahrer eines Leichtautos muss sein Fahrzeug mit mindestens einer Haftpflichtversicherung versichern.

*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.